Luftsicherheit / Bekannter Versender
Alle weltweit versendeten Luftfrachten müssen gegen unbefugte Zugriffe geschützt werden. Nur als sicher eingestufte Luftfracht darf an Fluggesellschaften übergeben werden. Hierbei nehmen die "Reglementierten Beauftragten" (RegB) eine entscheidende Rolle ein.
Cross Freight hat den Status des "Reglementierten Beauftragten" (RegB)", zertifiziert durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und darf sichere Fracht annehmen und abwickeln. Damit behält Ihr Frachtgut den Status "sichere Luftfracht"
Information für unsere Kunden
Mit Wirkung zum 25. März 2013 endet die Übergangsfrist für das bisherige Verfahren
zur Zulassung als "Bekannter Versender".
Lassen Sie sich auf Grund der neuen EU-Bestimmungen rechtzeitig beim Luftfahrtbundesamt mit dem Status des „Bekannten Versenders“ zertifizieren ( Nur noch das LBA verleiht einem deutschen Versender den Status des Bekannten Versenders, der bisher erfolgte Status verliert seine Gültigkeit ). Auch wir dürfen als „Reglementierten Beauftragten“ (RegB) ihr Unternehmen nicht mehr anerkennen.
Ab dem 25. März 2013 gelten nur Luftfrachtsendungen als „sicher“, die von einem Bekannten Versender stammen, welcher durch das LBA zugelassen wurde und in der EU-Datenbank (RAKCD) eingetragen ist. Alle anderen Sendungen werden als „unsicher“ eingestuft und müssen vor der Verladung eingehend kontrolliert werden.
Ablaufverfahren "Sichere Luftfrachtsendungen"
Nicht registrierte Versender
Falls Sie nicht als „Bekannter Versender“ beim Luftfahrtsbundesamt registriert sind, versenden wir selbstverständlich zuverlässig und rechtssicher Ihre Fracht.
Aber wir sind auf Grund der Bestimmungen durch den Gesetzgeber verpflichtet, Sicherheitsmaßnahmen (Röntgen, Sniffern,physische Kontrolle, usw.) durchführen zu lassen. Neben der damit verbundenen Zeitverzögerung entstehen auch zusätzliche Kosten.
Ablaufverfahren "Unsichere Luftfrachtsendungen"
Fragen Sie Cross Freight
Wir stehen Ihnen zur Beantwortung weiterer Fragen gerne zur Verfügung. Für die uns auferlegten Sicherheitsbestimmungen bitten wir um Ihr Verständnis und versichern, dass wir Ihre Luftfrachtsendungen weiterhin reibungslos behandeln werden, soweit dies die gesetzlichen Vorgaben zulassen.
Mit freundlichen Grüßen
Cross Freight GmbH
Weiterführende Informationen
Zulassungsverfahren
Das Zulassungsverfahren beim LBA finden Sie hier detailliert beschrieben.
Zur Website des LBALuftfahrt-Bundesamt
Das Luftfahrt-Bundesamt hat einen Downloadbereich mit aktuellen Informationen und Formularen zum Thema Luftsicherheit / bekannte Versender eingerichtet...
Zum Downloadbereich des LBAVerordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und Rates - Luftsicherheit
DOWNLOADVerordnung (EU) Nr. 185/2010 der Kommission - Luftsicherheit
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